Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn sie sie vorher belehrt haben

BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften bei Belehrung nicht!

Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, 15.11.2012.

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§ 52a Urhebergesetz läuft zum Jahresende aus!

§ 52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) läuft am Ende des Jahres aus, wenn es nicht rechtzeitig verlängert wird.

Hintergrund:
Als § 51a UrhG wurde mit Gesetz vom 10.09.2003 (BGBl. I S. 1774) eingefügt wurde, legte der Gesetzgeber in § 137k UrhG zugleich fest, dass die Regelung nur bis zum 31.12.2012 befristet wird.

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