Die VG Wort ist entgegen ihrer bisherigen Praxis nicht dazu berechtigt, die Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen. So der BGH in seinem Urteil vom 21. April 2016 (Az. I ZR 198/13).
Die VG Wort ist entgegen ihrer bisherigen Praxis nicht dazu berechtigt, die Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen. So der BGH in seinem Urteil vom 21. April 2016 (Az. I ZR 198/13).