Die Telekommunikationsanbieter b2c.de und SIMply Communication sahen dies anders und behielten sich in ihren AGBs vor, gegen ihre Kunden, bei denen das Guthaben abgelaufen und sogar Minusbeträge angefallen waren, einen Ausgleich zu fordern. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn der Anbieter kein eigenes Netz betreibt und Abrechnungen erst verspätet erhält.Solche Bestimmungen benachteiligen den Kunden unangemessen und sind daher nach den Entscheidungen des LG München I und des LG Frankfurt am Main unzulässig.
Minusbeträge in Prepaid-Verträgen müssen nicht ausgeglichen werden
Die Telekommunikationsanbieter b2c.de und SIMply Communication sahen dies anders und behielten sich in ihren AGBs vor, gegen ihre Kunden, bei denen das Guthaben abgelaufen und sogar Minusbeträge angefallen waren, einen Ausgleich zu fordern. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn der Anbieter kein eigenes Netz betreibt und Abrechnungen erst verspätet erhält.Solche Bestimmungen benachteiligen den Kunden unangemessen und sind daher nach den Entscheidungen des LG München I und des LG Frankfurt am Main unzulässig.