Online-Händler unterliegen Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung

Online-Händler treffen seit diesem Jahr Informationspflichten, zum einen durch eine EU-Verordnung zum anderen durch das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Online-Händler sind danach verpflichtet, den Link zur Streitbeilegung in ihr Angebot aufzunehmen. Sofern Online-Angebote per E-Mail verschickt werden, dann auch dort! Bitte denken Sie ggf. auch an Ihre Shops bei ebay und Amazon.

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