Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Früchtequark

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.02.2015 entschieden, dass der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Früchtequark nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt.

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