Präsident Erdogan erwirkt einstweilige Verfügung gegen Böhmermann

Wie die Pressestelle des Landgerichts Hamburg mitteilt, hat die zuständige Kammer am 17.05.2016 dem Antrag Erdogans auf Verbot des umstrittenen Schmähgedichts Böhmermanns weitgehend statt gegeben.

Hierbei habe es eine Abwägung zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit Böhmermanns gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Erdogans vorgenommen.

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Streamen statt Kaufen – Wo liegt der Unterschied?

Streamingdienste, wie z.B. Apple Music, Spotify, Deezer, Amazon Prime, Google Play Music u.v.a., erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Einer aktuellen Pressemeldung ist zufolge generiert Warner Music inzwischen sogar höhere Einnahmen als durch den Verkauf von Tonträgern, wie z.B. CDs. Der Streaming Markt wird damit für sämtliche Labels immer wichtiger.

Eine ähnliche Entwicklung kann für die Nutzung von Filmen und Büchern vorhergesagt werden.

Worin besteht für den Nutzer der Unterschied?

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