Präsident Erdogan erwirkt einstweilige Verfügung gegen Böhmermann

Wie die Pressestelle des Landgerichts Hamburg mitteilt, hat die zuständige Kammer am 17.05.2016 dem Antrag Erdogans auf Verbot des umstrittenen Schmähgedichts Böhmermanns weitgehend statt gegeben.

Hierbei habe es eine Abwägung zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit Böhmermanns gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Erdogans vorgenommen.

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