Vorsicht Falle: Das Einbinden von YouTube-Videos

Über YouTube, das Videoportal im Internet, muss man nicht viele Worte verlieren. Täglich werden etwa 65.000 neue Videos hochgeladen und 100 Millionen Videoclips angesehen. Um ein auf YouTube hochgeladenes Video anzuschauen, muss man jedoch nicht zwangsläufig die YouTube-Homepage aufrufen. Möglich macht dies das so genannte…
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BILD Fußball Manager ist kein Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 GlüStV

Heute mal wieder etwas Neues zum staatlichen Glücksspielrecht. Entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht (Az: 8 C 21.12).

Was war voraus gegangen?

BILD.de veranstaltete in der Bundesliga Saison 2009/2010 ein Online-Spiel. Gegen Teilnahmegebühr iHv 7,99 € und Einsatz eines fiktiven Spielbudgets konnte man sich eine Fußballmannschaft zusammen stellen. Bewertet wurden dann die Einzelleistungen der jeweils aufgestellten Spieler. Der „Super-Mananger“ konnte sich am Ende der Saison über einen Gewinn iHv 100.000 € in bar freuen.
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Das jurstische Einmaleins für Corporate Blogger

Jede Veröffentlichung, sei es ein Fachartikel, ein Leserbrief oder eben ein Corporate Blog, unterliegt grundsätzlichen rechtlichen Normen. So hat der Autor z.B. nicht nur  fremdes Urheberrecht zu beachten – er darf nicht einfach andernorts abschreiben und den Text als seinen eigenen ausgeben -, auch bei der Verwendung von Zitaten gilt es, die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Mehr und vor allem ausführlicher zu diesem Thema finden Sie auf meinem Gastbeitrag
Das juristische Einmaleins für Corporate Blogger
auf der befreundete Website brandiz., die sich mit allen Aspekten des Corporate Blogging auseinander setzt und die ich Ihnen wärmstens ans Herz legen möchte.

Gewährleistung und Garantie

Welche Rechte habe ich als Verbraucher?

Jeder Jurastudent lernt den Unterschied im ersten Semester: Gewährleistung ist nicht Garantie!

Nicht so im allgemeinen Sprachgebrauch, wo beide Begriffe häufig gleich gesetzt werden. Rechtlich besteht zwischen ihnen jedoch ein großer Unterschied. Wir klären auf:

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung. Sie trifft nicht den Hersteller einer Ware, sondern den Verkäufer (also den Händler). Nach dem Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Ware zu übergeben. Diese Gewährleistungspflicht erstreckt sich aber nur auf den Zeitpunkt der Übergabe.

Packt der Käufer also beispielsweise seine gerade neu erworbene Computertastatur zu Hause aus und stellt fest, dass eine Taste klemmt, so kann er sich direkt an seinen Händler wenden und Nacherfüllung verlangen. Konkret kann er entweder die Beseitigung des Mangels verlangen oder Austausch gegen eine mangelfreie Tastatur. Bleibt es jedoch dabei, dass die Tastatur weiterhin nicht mangelfrei ist oder verweigert der Verkäufer die Nachbesserung bzw. den Austausch (z.B. weil eine Reparatur zu aufwändig, zu teuer oder zu umständlich wäre oder weil er keine andere Tastatur mehr auf Lager hat), dann kann der Käufer anstelle der Nachbesserung auch den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und sich den Kaufpreis zurück erstatten lassen. Außerdem hat der Käufer die Wahl, Schadensersatz zu verlangen oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Von dieser Möglichkeit wird der Käufer dann Gebrauch machen, wenn die gleiche Tastatur nur in einem anderen Geschäft und dort zu einem höheren Preis erhältlich ist. Die Differenz ist dann vom Verkäufer zu bezahlen.

Meist klemmt die neu gekaufte Tastatur jedoch nicht schon im Zeitpunkt der Übergabe, sondern erst nach einer gewissen Zeit des Gebrauchs. Auch dieser Fall ist von der gesetzlichen Gewährleistungsregel wie folgt abgedeckt: Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wird zugunsten des Käufers unterstellt, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat, wenn seit der Übergabe höchstens sechs Monate vergangen sind. Ist der Verkäufer der Meinung, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorgelegen habe, dann muss er das beweisen. Auch nach diesen sechs Monaten bleibt dem Käufer der Gewährleistungsanspruch noch bis zu zwei Jahre erhalten. Allerdings dreht sich nach den ersten sechs Monaten die Beweispflicht zu Lasten des Käufers. In der Praxis nutzt dieser lange Gewährleistungszeitraum also nicht viel und der Käufer ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.

Auftretende Mängel sollte der Käufer also möglichst frühzeitig und innerhalb der ersten sechs Monate reklamieren. Sonst wird es mit der Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche schwierig.

Kommen wir nun zur Garantie.
Mit ihr bezeichnet man stets eine freiwillige Leistung des Herstellers, mit der er dem Käufer verspricht, dass die Ware über den von ihm garantierten Zeitraum mangelfrei bleibt. Rechtstechnisch wird zwischen beiden Parteien ein Garantievertrag geschlossen.

Macht der Käufer Rechte aus einem ihm gegebenen Garantieversprechen geltend, so muss er sich an den Hersteller direkt wenden. Alles Weitere hängt nun von den Garantiebestimmungen des Herstellers ab. Dieser wird in der Regel seine Verpflichtungen für den Fall ausschließen, dass der Kunde den Schaden selbst verursacht hat oder selbst versucht hat, den Schaden zu beheben.

Über Ausnahmen von der o.g. Gewährleistungsregel, z.B. beim Verkauf von Mängelexemplaren, im B-2-B Geschäft oder beim Verkauf unter Privatpersonen untereinander, berate ich Sie gerne individuell.

Der Autor RA Michael Voltz ist Inhaber der Kanzlei Voltz Rechtsanwalt – Gewerblicher Rechtsschutz, Informations- und Medienrecht in München. Er steht Ihnen für Beratungen zum Thema gerne zur Verfügung.

Unternehmer Salongespräch am 21. Oktober 2013 in München

Unternehmer Salongespräch
am Montag, den 21. Oktober 2013 in München
Herausforderungen von morgen heute schon vorbereiten —
mit den Kompetenzen
Kreativität, Wissensmanagement, Marketing, Recht, BalanceProgramm
16.30 Uhr Einlass 17.00 Uhr Beginn
I. Couchgespräch: Einführung
II. Impulsvorträge
1. Andreas Bode – Unternehmen Kreativwirtschaft Geschäftsführer Unternehmen Kreativwirtschaft, Unternehmensberater, Sponsoringexperte, Vorstand Sponsoringverband, Medienunternehmer (Auster Medienmusik, EADEO), ehem. Geschäftsführer eines Bertelsmann Musikverlages, Berater der Bundesregierung Kreativwirtschaft – www.unternehmen-kreativwirtschaft.de
Thema: Mit Innovationen und Ideen zum Erfolg – kreative Unternehmensführung.
2. Klaus Richter – Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Mediation Betreuung von Unternehmen und Privatwirtschaft seit 1977, Rechnungslegung, Steuergestaltung, Revision, Konfliktbewältigung. www.klausrichter.de
Thema: Wissensmanagement als dynamischer Prozess in der Unternehmens-Organisation – Wissensressourcen erkennen, stärken, wirtschaftlich nutzen.
3. Claudia Voltz – Medienexpertin Inhaberin METROPOLITAN Publishing & Marketing, über 20 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, u. a. 13 Jahre FOCUS Magazin Verlag/Hubert Burda Media, Anzeigenleiterin Ringier, Medienkauffrau, Kommunikationswirtin mit Dipl. BAW, Stanford Publishing Course for Professionals – www.metropolitanpublishing.de
Thema: Daten und Fakten für Marketingstrategien und die Bedeutung crossmedialer Positionierung.
4. Michael Voltz – Rechtsanwalt Kanzlei Voltz Rechtsanwalt, seit 20 Jahren Anwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz in München, viele Jahre Syndikusanwalt eines großen Medienunternehmens – www.voltz.de
Thema: Urheber-/Marken- und Wettbewerbsrecht in der Praxis  – Streitfälle vermeiden, Risiken im Wettbewerb und im Internet.
5. Tanja Samson – Business- und Lebensbalance-Coach Expertin für Work-Life-Balance und berufliche Orientierung, Inhaberin Samson Coaching, über 20 Jahre Erfahrung im Personalgeschäft als Ausbilderin, Personalbetreuerin, Workshop-Moderation, tätig für die Deutsche Bank AG und für den Pharmakonzern Bristol-Myers Squibb – www.samson-coaching.de
Thema: Balance halten – Lösungsstrategien für körperliche, geistige und emotionale Anforderungen – bei beruflicher Höchstleistung und unternehmerischem Erfolg.
III. Fragen, Diskussion, Networking
19.30 Uhr ENDE
Im Anschluss: wer noch bleiben möchte – gemeinsames Abendessen auf Selbstzahlerbasis
(3-Gang Menü 30,- Euro oder a la carte, zzgl. Getränke)Organisationsbeitrag: 10,- Euro (inkl. Begrüßungsgetränk), zahlbar vor OrtAnmeldung hier über XING
Weitere Informationen und Anmeldung für Nicht-XING-Mitglieder www.salongespräch.de info@metropolitanpublishing.de Telefon: 0 89 / 47 08 40 72