Das jurstische Einmaleins für Corporate Blogger

Jede Veröffentlichung, sei es ein Fachartikel, ein Leserbrief oder eben ein Corporate Blog, unterliegt grundsätzlichen rechtlichen Normen. So hat der Autor z.B. nicht nur  fremdes Urheberrecht zu beachten – er darf nicht einfach andernorts abschreiben und den Text als seinen eigenen ausgeben -, auch bei der Verwendung von Zitaten gilt es, die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Mehr und vor allem ausführlicher zu diesem Thema finden Sie auf meinem Gastbeitrag
Das juristische Einmaleins für Corporate Blogger
auf der befreundete Website brandiz., die sich mit allen Aspekten des Corporate Blogging auseinander setzt und die ich Ihnen wärmstens ans Herz legen möchte.