BGH: Internetinhaber haftet nicht für volljährige Familienangehörige

Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internetauschbörsen belehrt haben. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, 15.11.2012.

Nun hat der BGH erneut in einem Fall mit familiärem Bezug entschieden.

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