Negative eBay Bewertungen

Nicht immer verläuft eine eBay Aktion zur allgemeinen Zufriedenheit. Die Probleme sind hier nicht anders wie im sonstigen Versandhandel auch. Manchmal verzögert sich die Lieferung, das Produkt ist defekt oder die Kommunikation hakt. Im normalen Versandhandel beschwert sich der Kunde beim Kundendienst und kein Mensch erfährt davon. Anders bei eBay! Hier kann und soll jede Verkaufsaktion mit einer gegenseitigen Bewertung abgeschlossen werden, die jedermann öffentlich zugänglich ist.

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Olympische Preise

Ist die Werbung der eigenen Produkte unter der Verwendung des Begriffs „Olympische Preise“ oder „Olympia-Rabatt“ zulässig?

Der Deutsche Olympische Sportbund war nicht dieser Meinung und ließ ein Unternehmen abmahnen, welches im Internet mit dieser Werbung für Kontaktlinsen auftrat.

Der Fall ging bis zum BGH und dieser entschied mit Urteil vom 15.05.2014 (Az. I ZR 131/13), dass die Werbung rechtens sei.
Ein Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz läge nicht vor. Dieses verbiete zwar die Verwendung olympischer Begriffe zum Zwecke der Werbung für Waren und Dienstleistungen. Allerdings nur, so die BGH Richter, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr entstünde. Dies sei hier nicht der Fall. Denn durch die Formulierung sei lediglich ausgedrückt, dass es sich bei „olympischen“ Preisen um einen guten Preis handelt.

Fremde Marken in Metatags zulässig?

Unbestritten darf derjenige, der ein Produkt über das Internet vertreibt, in den Metatags die entsprechenden markenrechtlich geschützten Bezeichnungen verwenden. Dies folgt aus § 24 Abs. 1 Markengesetz. Wer mit Zustimmung des Markeninhabers eine Ware weiterverkauft, darf mit dem Markennamen auch werben.

Wie aber sieht es aus, wenn die Metatags nur Kunden anlocken sollen, damit sie ein Produkt des Wettbewerbers kaufen sollen?

Der Streit darüber besteht schon lange. Das OLG Frankfurt hat hierzu eine Entscheidung hinzugefügt, die in die richtige Richtung weist. Mit Beschluss vom 31.03.2014 (Az. 6W 12/14) entschied das OLG, es sei unzulässig, „mit Hilfe der Metatags oder des Titels Verbraucher auf eine Internetseite zu locken, um damit den Verkauf der eigenen Produkte zu fördern.“

In gleicher Weise hat sich das OLG Köln in zwei Entscheidungen dem Beschluss des OLG Frankfurt angeschlossen (18 W 44/14 und 18 W 45/14, jeweils vom 23.07.2014).