Kanzlei-Gespräch „Personal Branding“ am 18. Mai 2017 mit Stephan Raif und RA Michael Voltz

Personal Branding existiert schon lange, aber fand in seiner Begrifflichkeit erst in den letzten Jahren Einzug ins Marketing.

Wer Energie in Aufbau und Pflege seines eigenen Personal Brands investiert, wird sichtbarer im Markt, kann sich professionell über seine Expertise und als „Typ“ empfehlen. So bekommt er/sie mehr Bekanntheit bei relevanten Personenkreisen und in Folge dessen eine höhere Nachfrage bzw. mehr Aufträge.

 

Über dieses Thema referiert am Donnerstag, den 18. Mai unser Gastredner Stephan Raif (personal-brands.com).

 

Stephan Raif

 

 

Bundesgerichtshof entscheidet über den Bestand der roten Farbmarke zugunsten der Sparkassen

Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung von abstrakten Farbmarken sei wie bei anderen Markenformen auch, dass der überwiegende Teil des Publikums in der Farbe ein Kennzeichen für die Waren oder Dienstleistungen sieht, für die die Marke Geltung beansprucht.

sparkasse

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fluege.de geniesst keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen

Firmen, deren Bezeichnung zugleich ihre Internet-Domain darstellt, geniessen nur dann einen Schutz ihres Namens, wenn der Name unterscheidungskräftig ist. Andernfalls, so eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 08.01.2015 (Az. I ZR 96/14), stehen dem Unternehmen weder aus wettbewerbs- noch aus markenrechtlichen Gesichtspunkten Unterlassungsansprüche gegen Dritte zu.

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