McDonald’s gegen „Mäc Spice“

McDonald’s hat in einem aktuellen Urteil gegen die Marke „Mäc Spice“ gewonnen. Das Bundespatentgericht entschied, das zwischen den beiden Marken Verwechslungsgefahr besteht. Vor allem die lautliche Ähnlichkeit war für die Richter entscheidend.

Zuvor hatte das Patent- und Markenamt den Widerspruch von McDonald’s zurückgewiesen. Die Marke „Mäc Spice“ unterscheide sich nach Klang und Schriftbild ausreichend von „McDonald’s“:

Mäc_Spice

Das sahen McDonald’s und das Bundespatentgericht anders. Vor allem die identische Übernahme des Bestandteils „Mc“ führte McDonald’s ins Feld. Das Gericht ließ den Einwand nicht gelten, dass Käufer die Vorsilbe „Mc“ als Namenszusatz der bekanntermaßen äußerst sparsamen Schotten verstünden und daher ein besonders günstiges Produkt erwarteten. Der Inhaber von „Mäc Spice“ darf mit der Marke im Ergebnis nun nicht mehr für Saucen und Gewürze werben. Den Schutz von „Mäc Spice“ für Parfüm und technische Öle griff McDonald’s jedoch nicht an.