EuGH Urteil vom 15.10.2012

Ein richtungsweisendes Urteil hat der EuGH am 25.10.2012 zum Erhalt der Schutzrechte aktualisierter Marken gefällt.

Das Problem:
Marken, vor allem Bildmarken, unterliegen dem steten Wandel. Sie werden von Zeit zu Zeit angepasst und modernisiert. Auf diese Weise aktualisierte Marken verloren nach ständiger Rechtsprechung des BGH aber ihren Schutz, wenn sie nicht – was untypisch ist – weiter genutzt worden sind. Man aktualisiert ja seine Marke nicht, um nachher mit der neuen und der zugleich der alten Marke im Wettbewerb zu stehen.

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