Streamingdienste, wie z.B. Apple Music, Spotify, Deezer, Amazon Prime, Google Play Music u.v.a., erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Einer aktuellen Pressemeldung ist zufolge generiert Warner Music inzwischen sogar höhere Einnahmen als durch den Verkauf von Tonträgern, wie z.B. CDs. Der Streaming Markt wird damit für sämtliche Labels immer wichtiger.
Eine ähnliche Entwicklung kann für die Nutzung von Filmen und Büchern vorhergesagt werden.
Worin besteht für den Nutzer der Unterschied?
Nun, im herkömmlichen Musikgenuss wurde die Musik, der Film, das Buch gekauft. Genau genommen wurde natürlich nur der Datenträger erworben, also die Schallplatte oder die CD und die DVD. Damit konnte der Nutzer relativ frei verfahren und die Platte oder die CD später weiterverkaufen oder verschenken.
Beim Streaming im engeren Sinne werden lediglich kurze Datenpakete über das Internet übertragen und nach dem Konsum automatisch wieder gelöscht. Da dies auf Dauer zu Lasten des persönlichen Datenvolumens geht, sind die Streaminganbieter dazu übergegangen, zahlenden Abonnenten die gewünschte Musik auch zur Speicherung auf ihren Endgeräten zu ermöglichen. Hieran erwirbt der Nutzer lediglich eine einfache Nutzungslizenz an der Datei. Er darf die gespeicherte Musik also genauso hören, wie seine CD-Sammlung. Aber er erwirbt kein Eigentum an ihr, denn es fehlt der Datenträger, die Schallplatte oder die CD. Der Musikkonsum ist zudem zeitlich gebunden an den Bestand seines Streaming-Accounts. Beendet also der Nutzer das Abonnement seines Streaminanbieters, so erlöschen mit dessen Ablauf alle Nutzungsrechte an der Musik. Die Rechte sind also einerseits auf den persönlichen Gebrauch beschränkt und anderseits an den Bestand eines Abonnements. Eine Überlassung der Musik an Dritte, sei es zur Leihe oder zum Weiterverkauf ist nicht erlaubt (und aufgrund der technischen Voraussetzungen in der Regel auch nicht möglich). Somit entfällt z.B. auch die Anfertigung einer (legalen) Privatkopie.