Online-Händler unterliegen Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung

Online-Händler treffen seit diesem Jahr Informationspflichten, zum einen durch eine EU-Verordnung zum anderen durch das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Online-Händler sind danach verpflichtet, den Link zur Streitbeilegung in ihr Angebot aufzunehmen. Sofern Online-Angebote per E-Mail verschickt werden, dann auch dort! Bitte denken Sie ggf. auch an Ihre Shops bei ebay und Amazon.

Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 regelt die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Sie verpflichtet Online-Händler, auf eine Plattform der EU zur Streitbeilegung zu verlinken: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Dieser Link muss auf der Seite Ihres Webshops „leicht zugänglich“ sein. Ich  empfehle, den Hinweis und den Link in das Impressum aufzunehmen.

Online-Streitbeilegung

Hierzu können Sie folgende Formulierung verwenden:

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.