Auf den Erfolg von YouTube vor dem Landgericht München folgt prompt die Niederlage vor dem OLG Hamburg.
Das Landgericht München sprach der GEMA keinen Schadensersatz gegen YouTube zu. Nun bestätigt das Hanseatische Oberlandesgericht in zwei Urteilen, dass YouTube weiterhin Videos sperren muss, an denen die GEMA die Rechte innehat. Zwar sei YouTube nicht verpflichtet, selbst die hochgeladenen Videos auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Werde YouTube allerdings auf klare Verletzungen aufmerksam gemacht, so müsse das Videoportal die entsprechenden Videos unverzüglich sperren. Außerdem habe YouTube die Pflicht, gleichartige Verletzungen zu verhindern. Nach dem OLG Hamburg hat YouTube diese nachgängige Überwachungspflicht bei einzelnen Musiktiteln verletzt.
Beide Urteile des OLG Hamburg sind nicht rechtskräftig. In einem der beiden Verfahren wurde die Revision zugelassen. In zweiten Verfahren steht die Nichtzulassungsbeschwerde offen. Wie sind gespannt, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird.