Adblocker verstoßen nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht gegen geltendes Recht. Das hat das Gericht heute in drei Verfahren gegen den Hersteller der Software AdBlock Plus, die Eyeo GmbH entschieden.
Adblocker verstoßen nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht gegen geltendes Recht. Das hat das Gericht heute in drei Verfahren gegen den Hersteller der Software AdBlock Plus, die Eyeo GmbH entschieden.