Neue Informationspflichten für Unternehmer

Für Unternehmer gelten ab 1. Februar 2017 im Internet neue Informationspflichten über Schlichtungsverfahren. Grund ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), mit dem der deutsche Gesetzgeber EU-Recht umsetzt.

Zunächst müssen Unternehmer nun auf ihrer Webseite darüber informieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen. Wenn dies der Fall ist, müssen sie die Anschrift und die Internetadresse der zuständigen Schlichtungsstelle nennen. Bei der Verwendung von AGB – auch offline – muss der Hinweis auch dort erfolgen.

Weiterlesen