Negative eBay Bewertungen

Nicht immer verläuft eine eBay Aktion zur allgemeinen Zufriedenheit. Die Probleme sind hier nicht anders wie im sonstigen Versandhandel auch. Manchmal verzögert sich die Lieferung, das Produkt ist defekt oder die Kommunikation hakt. Im normalen Versandhandel beschwert sich der Kunde beim Kundendienst und kein Mensch erfährt davon. Anders bei eBay! Hier kann und soll jede Verkaufsaktion mit einer gegenseitigen Bewertung abgeschlossen werden, die jedermann öffentlich zugänglich ist.

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Vorsicht Falle: Das Einbinden von YouTube-Videos

Über YouTube, das Videoportal im Internet, muss man nicht viele Worte verlieren. Täglich werden etwa 65.000 neue Videos hochgeladen und 100 Millionen Videoclips angesehen. Um ein auf YouTube hochgeladenes Video anzuschauen, muss man jedoch nicht zwangsläufig die YouTube-Homepage aufrufen. Möglich macht dies das so genannte…
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EuGH: versteckte Schlüsselwörter unzulässig

Ob Unternehmen mit Konkurrenzmarken in den so genannten Meta-Tags in Suchmaschinen auf sich Aufmerksam machen dürfen, war lange Zeit umstritten. Der BGH ließ diese Form der Werbung in seiner Entscheidung BGH I ZR 217/10 grundsätzlich zu. Die Branche atmete auf. Endlich wisse man, was erlaubt sei und was nicht. Denn natürlich stellte der BGH weitere Bedingungen an.

Diese Rechtsprechung ist nun obsolet. Denn mit der neueren Entscheidung entschied der EuGH (Az. C-657/11), dass diese Form der Werbung irreführend und daher verboten sei.

Meta-Tags dienen Suchmaschinen zur Indizierung. Begriffe, die dort vom Website-Betreiber bzw. dessen Website Agentur, zum Zwecke der Suchmaschinenoptimierung hinterlegt werden, führen regelmäßig dazu, als Treffer gesuchter Markenbegriffe im Suchergebnis angezeigt zu werden. Dies kann dazu führen, dass der Wettbewerber sogar noch vor dem eigentlich gesuchten Hersteller/Markeninhaber gelistet wird.

Neue Widerrufsbelehrung 2014

Im Zuge der europäischen Harmonisierung kommt auf deutsche Händler, die ihre Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz anbieten, eine Änderung der gesetzlichen Widerrufsbelehrung zu. Ein erster Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde nun unter der Bundestags-Drucksache 17/12637 veröffentlicht. Auf alle Einzelheiten jetzt schon einzugehen, erscheint verfrüht. Erfahrungsgemäß ändert sich bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den deutschen Bundestag noch Einiges. Geplant sind insbesondere folgende Änderungen:
– die Widerrufsfrist beträgt künftig einheitlich 14 Tage
– Neufestlegung des Beginns der Widerrufsfrist
– Abschaffung der 40,- Euro Regelung bei Rückabwicklung von Kaufverträgen
Mit der Änderung des Gesetzes ist im Laufe des Jahres 2014 zu rechnen.