Im Zuge der europäischen Harmonisierung kommt auf deutsche Händler, die ihre Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz anbieten, eine Änderung der gesetzlichen Widerrufsbelehrung zu. Ein erster Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde nun unter der Bundestags-Drucksache 17/12637 veröffentlicht. Auf alle Einzelheiten jetzt schon einzugehen, erscheint verfrüht. Erfahrungsgemäß ändert sich bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den deutschen Bundestag noch Einiges. Geplant sind insbesondere folgende Änderungen:
– die Widerrufsfrist beträgt künftig einheitlich 14 Tage
– Neufestlegung des Beginns der Widerrufsfrist
– Abschaffung der 40,- Euro Regelung bei Rückabwicklung von Kaufverträgen
Mit der Änderung des Gesetzes ist im Laufe des Jahres 2014 zu rechnen.