Coupon-Sammler haben die Wahl
BGH zur Einlösung von Rabatt-Coupons der Konkurrenz Geschäfte sind dazu berechtigt, Verbrauchern die Einlösung von Rabatt-Coupons der Konkurrenz anzubieten. So urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 137/15).