Eingeschränkte Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Der BGH hat am 19.03.2015 (Az.: I ZR 94/13) entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers haftet, wenn sie gewissen Prüfungspflichten genügt.

Zum Hintergrund:

Ein Portalnutzer verfasste unter der Überschrift „Für 37,50 € pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ eine Bewertung im Hotelbewertungsportal der Beklagten. Hiergegen klagte die Inhaberin des bewerteten Hotels auf Unterlassung und scheiterte vor dem Bundesgerichtshof.

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