Comedian Atze Schröder zur Unterlassung von Witzen verurteilt

Worum geht es?
In seinem Bühnenprogramm „Schmerzfrei“, welches auch live im Fernsehen ausgestrahlt wurde, nahm der bekannte Comedian das Aussehen und Liebesleben des alternden TV-Stars Fritz Wepper aufs Korn. Das wollte sich Fritz Wepper nicht gefallen lassen und zog vor Gericht.
Spannend an der Frage war nun, ob die komödiantischen Auswüchse von Atze Schröder noch unter den Satirebegriff subsumiert werden konnten oder in einer Weise in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffen eingreifen, welches über das Ziel hinaus ging.

Das OLG München entschied, dass die übertrieben dargestellten Äußerungen nicht mehr von der Kunst- bzw. Satirefreiheit gedeckt sei und die Witze über Fritz Wepper zu unterlassen seien. Das Gericht hatte hierbei, wie stets in solchen Fällen, eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und den Persönlichkeitsrechten vorzunehmen und zugunsten des Klägers entschieden.