Dass Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken verboten ist und erheblichen Schaden in der Filmwirtschaft und Musikindustrie anrichtet, steht völlig außer Frage. Welche Rechte hat der Anschlussinhaber und wie urteilen die Gerichte?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich mein zweiter Blog Beitrag in der Huffington Post: