DIE WELT vom 18.11.2013 titelte: „Google darf Bücher digitalisieren“
Dies nur exemplarisch ausgewählt. Auch andere Presseorgane berichteten dieser Tage über den Ausgang des Gerichtsverfahrens, welches allerdings nicht hierzulande sondern in den USA geführt wurde und Ergebnis einer jahrelangen Auseinandersetzung ist.
Der Hintergrund:
Google begann bereits vor Jahren systematisch damit, vergriffene Druckwerke einzuscannen, um diese – zumindest in Ausschnitten – recherchierbar zu machen und damit den Zugang zu den Inhalten zu bewahren.
Nach deutschem Urheberrecht stellt dies eine unerlaubte Vervielfältigung und Veröffentlichung dar.
Nicht so in den USA. Das Zauberwort lautet „Fair Use“, welches die nicht autorisierte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt, wenn dies der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dient. Das meinen jedenfalls die Richter.
Mehr dazu in meinem Blog in der Huffington Post: