EuGH Urteil vom 15.10.2012

Ein richtungsweisendes Urteil hat der EuGH am 25.10.2012 zum Erhalt der Schutzrechte aktualisierter Marken gefällt.

Das Problem:
Marken, vor allem Bildmarken, unterliegen dem steten Wandel. Sie werden von Zeit zu Zeit angepasst und modernisiert. Auf diese Weise aktualisierte Marken verloren nach ständiger Rechtsprechung des BGH aber ihren Schutz, wenn sie nicht – was untypisch ist – weiter genutzt worden sind. Man aktualisiert ja seine Marke nicht, um nachher mit der neuen und der zugleich der alten Marke im Wettbewerb zu stehen.

Warum benötigt man aber die alten Markenrechte?
Ganz einfach: Im Markenrecht geht es häufig um prioritätsältere Marken. Eine neu eingetragene „modernisierte“ Marke verlöre ihre vielleicht Jahrzehntealte Bevorrechtigung vor jüngeren, konkurrierenden Marken.

Hier hat der EuGH nun für Klarheit gesorgt.
Denn nach der aktuellen Entscheidung bleibt der mit der veralteten Marke erreichte Schutz auch weiterhin erhalten, selbst wenn die alte, durch eine modernere Fassung aktualisierte Fassung, nicht mehr verwendet wird.

Wenn auch Sie Fragen zum Markenrecht haben, eine Marke anmelden oder aktualisieren möchten, steht Ihnen die Kanzlei VOLTZ | RECHTSANWALT gerne beratend zur Seite.17