Framing von YouTube Videos zulässig

Mit Beschluss vom 21.10.2014 (Az. C-348/13) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die zuletzt umstrittene Frage entschieden, ob durch die Einbettung von YouTube-Videos eine unzulässige Veröffentlichung und damit ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt.

Lesen Sie zur Vorgeschichte bitte auch meinen Gastbeitrag auf der Plattform Erklärvideo.com.

Nach Ansicht des EuGH liegt in dem Einbetten solcher Videos keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vor. Voraussetzung sei, dass das in die eigene Website eingebundene Video entweder ein neues Publikum erreicht oder eine andere Wiedergabetechnik verwendet würde. Mittels des Einbettens von YouTube Videos würden diese Voraussetzungen nicht vorliegen, da lediglich ein Link gesetzt würde.