Und nochmals: Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen

In einer aktuellen Entscheidung setzte das Landgericht Potsdam in einem Filesharing-Fall geringe Anforderungen für die sekundäre Darlegungslast (Az. 2 O 252/14).

Nach dem LG Potsdam besteht keine umfassende Recherche- und Aufklärungspflicht für den Inhaber eines Internetanschlusses, wenn sich der Fall im familiären Bereich abspielt. Die Familie genieße schließlich den Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 GG). Ferner würden die Zeugnisverweigerungsrechte innerhalb der Familie ad absurdum geführt, wenn den Anschlussinhaber zugleich die Pflicht träfe, vor Gericht das Ergebnis einer detaillierten Befragung der übrigen Familienmitglieder zu präsentieren.

Im konkreten Fall reichte es zur Widerlegung der Vermutung schon aus, dass der Ehemann und der Sohn im Haushalt wohnten und freien Zugang zum Internet hatten.