Schriftformklauseln in AGBs ab 1.10.2016 unwirksam

Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten zum Monatswechsel ihre Kündigungsbedingungen überprüfen.

Im Zuge des „Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ vom 04.02.2016 hat der Gesetzgeber auch die formellen Anforderungen für Verbraucherverträge angepasst. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern gemäß § 309 Nr. 13 noch bis zum 30.09.2016 zulässige Schriftformklausel für Anzeigen und Erklärungen wird ab dem 1. Oktober 2016 durch die so genannte Textform abgelöst.

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Online-Händler unterliegen Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung

Online-Händler treffen seit diesem Jahr Informationspflichten, zum einen durch eine EU-Verordnung zum anderen durch das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Online-Händler sind danach verpflichtet, den Link zur Streitbeilegung in ihr Angebot aufzunehmen. Sofern Online-Angebote per E-Mail verschickt werden, dann auch dort! Bitte denken Sie ggf. auch an Ihre Shops bei ebay und Amazon.

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Bundesgerichtshof entscheidet über den Bestand der roten Farbmarke zugunsten der Sparkassen

Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung von abstrakten Farbmarken sei wie bei anderen Markenformen auch, dass der überwiegende Teil des Publikums in der Farbe ein Kennzeichen für die Waren oder Dienstleistungen sieht, für die die Marke Geltung beansprucht.

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