LG München: YouTube haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Bekanntlich streitet die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) schon seit Jahren mit den Betreibern der Videoplattform YouTube über die Honorierung der von ihr vertretenen Künstler. YouTube lehnt eine festgesetzte Bezahlung ab und möchte die GEMA statt dessen an den Werbeeinnahmen teilhaben lassen.

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München sprachen die Münchner Richter nun am 01.07.2015 ein überraschendes Urteil.

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