Betreiber von offenen WLANs haften nicht auf Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte. Sie können allerdings weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (Az. C-484/14).
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Störerhaftung im öffentlichen WLAN vor dem Aus
Verschiedenen Medienberichten zufolge, z.B. FOCUS Online, Süddeutsche Zeitung, hat sich die Bundesregierung heute dazu durchgerungen, die umstrittene Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen abzuschaffen.