fluege.de geniesst keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen

Firmen, deren Bezeichnung zugleich ihre Internet-Domain darstellt, geniessen nur dann einen Schutz ihres Namens, wenn der Name unterscheidungskräftig ist. Andernfalls, so eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 08.01.2015 (Az. I ZR 96/14), stehen dem Unternehmen weder aus wettbewerbs- noch aus markenrechtlichen Gesichtspunkten Unterlassungsansprüche gegen Dritte zu.

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