Olympische Preise

Ist die Werbung der eigenen Produkte unter der Verwendung des Begriffs „Olympische Preise“ oder „Olympia-Rabatt“ zulässig?

Der Deutsche Olympische Sportbund war nicht dieser Meinung und ließ ein Unternehmen abmahnen, welches im Internet mit dieser Werbung für Kontaktlinsen auftrat.

Der Fall ging bis zum BGH und dieser entschied mit Urteil vom 15.05.2014 (Az. I ZR 131/13), dass die Werbung rechtens sei.
Ein Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz läge nicht vor. Dieses verbiete zwar die Verwendung olympischer Begriffe zum Zwecke der Werbung für Waren und Dienstleistungen. Allerdings nur, so die BGH Richter, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr entstünde. Dies sei hier nicht der Fall. Denn durch die Formulierung sei lediglich ausgedrückt, dass es sich bei „olympischen“ Preisen um einen guten Preis handelt.