LG München: YouTube haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Bekanntlich streitet die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) schon seit Jahren mit den Betreibern der Videoplattform YouTube über die Honorierung der von ihr vertretenen Künstler. YouTube lehnt eine festgesetzte Bezahlung ab und möchte die GEMA statt dessen an den Werbeeinnahmen teilhaben lassen.

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München sprachen die Münchner Richter nun am 01.07.2015 ein überraschendes Urteil.

Danach sei YouTube für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftbar zu machen, da sie lediglich die technische Videoplattform zur Verfügung stelle. Schadensersatz stehe der GEMA gegenüber YouTube daher nicht zu.

Die vorstehenden Aussagen beruhen auf Aussagen der streitenden Parteien sowie Pressemeldungen hierzu. Ein schriftliches Urteil liegt uns noch nicht vor.

Rückschlüsse auf die gegenwärtige Praxis, bestimmte Musikvideos auf der deutschen YouTube Plattform auszublenden, können daher vorläufig noch nicht gezogen werden.