Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn sie sie vorher belehrt haben

BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften bei Belehrung nicht!

Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, 15.11.2012.

Die Entscheidung ist richtig und zu begrüßen. Der BGH setzt damit konsequenterweise seine Rechtsprechung fort, indem er die verschuldensunabhängige Haftung erneut einschränkt. So wie auch ein Forenbetreiber etwa nicht permanent die laufenden Posts in seinem Angebot überwachen kann, so ist es rein faktisch auch den Eltern eines Heranwachsenden nicht möglich, permanent dahinter zu stehen und zu überwachen, was der Filius da gerade im Internet tut.

Wie man rechtssicher belehrt, verrät Ihnen Rechtsanwalt Michael Voltz gerne in einer persönlichen Beratung.