Wie die DSGVO den Datenschutz verbessert

Die DSGVO soll den Datenschutz für Verbraucher verbessern. Ohne Zustimmung dürfen die Daten nicht mehr verwendet werden und Firmen müssen Auskunft geben. Rechtsanwalt Michael Voltz fasst die wichtigsten Änderungen für Verbraucher zusammen.


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OLG München: Adblocker verstoßen nicht gegen geltendes Recht

Adblocker verstoßen nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht gegen geltendes Recht. Das hat das Gericht heute in drei Verfahren gegen den Hersteller der Software AdBlock Plus, die Eyeo GmbH entschieden.

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LG München I : Vorlage an EuGH in Filesharing Prozess

Erneut geht es um die Frage von Schadensersatzansprüchen beim Filesharing.

Hintergrund des Falles ist das Bestreiten eines in Anspruch genommenen Internet-Anschlußinhabers, die Rechtsverletzung selber begangen zu haben. Er trug vor, auch seine Eltern hätten Zugriff auf seinen Anschluß gehabt.

Vorliegend hatte das Landgericht München I Zweifel an seiner bisherigen Spruchpraxis und legte dem EuGH folgende Fragen in der Beschlussverfügung vom 17.03.2017 (Az.: 21 O 24454/14) vor:

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Minusbeträge in Prepaid-Verträgen müssen nicht ausgeglichen werden

Kunden, die einen so genannten Prepaid Vertrag abschließen, tun dies im Allgemeinen, weil sie sich vor etwaigen Kostenfallen schützen wollen. Eltern bezahlen ihren Sprösslingen z.B. einmal im Monat eine Aufladung, mit der Nachwuchs dann die kommenden Wochen auskommen muss.
Die Telekommunikationsanbieter b2c.de und SIMply Communication sahen dies anders und behielten sich in ihren AGBs vor, gegen ihre Kunden, bei denen das Guthaben abgelaufen und sogar Minusbeträge angefallen waren, einen Ausgleich zu fordern. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn der Anbieter kein eigenes Netz betreibt und Abrechnungen erst verspätet erhält.Solche Bestimmungen benachteiligen den Kunden unangemessen und sind daher nach den Entscheidungen des LG München I und des LG Frankfurt am Main unzulässig.

10-Euro Pauschale für Rücklastschriften in Mobilfunkverträgen unwirksam

Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 26.03.2013 (Az. 2 U 7/12) sind die in den AGBs von Mobilfunkverträgen vorgesehenen Schadenspauschale in Höhe von 10,- Euro für Rücklastschriften unwirksam.Allenfalls könne ein linearer Mittelwert zwischen den Mindestbankgebühren und den höchsten vorgetragenen Bankgebühren zugrunde gelegt werden, zuzüglich etwa anfallender Kosten für die Benachrichtigung.