BGH: Ausschüttungen der VG Wort an Verlage unzulässig

Die VG Wort ist entgegen ihrer bisherigen Praxis nicht dazu berechtigt, die Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen. So der BGH in seinem Urteil vom 21. April 2016 (Az. I ZR 198/13).

Die VG Wort verwaltet die Urheberrechte für über 400.000 Autoren und mehr als 10.000 Verlage in Deutschland. Ihre Haupteinnahmequelle ist die Kopierabgabe. In 2014 schüttete die VG Wort 106 Millionen Euro an ihre Mitglieder aus. Bislang wurden die Erlöse nach feststehenden Quoten an Autoren und Verlage verteilt. Hiergegen hatte ein wissenschaftlicher Autor geklagt und vor dem OLG München Recht bekommen. Dieses Urteil bestätigte nun der BGH.

Ausschlaggebend war, dass die VG Wort keine eigenen Rechte der Verleger wahrnimmt, sondern nur die abgetretenen Rechte der Autoren zu Buche schlagen. Dies allein rechtfertige nach dem BGH-Urteil nicht die Ausschüttung der Hälfte der Einnahmen an die Verlage. Die VG Wort muss nun ihre Ausschüttungspraxis neu regeln. Die Verlage wird der Wegfall dieser Einnahmen schmerzen. Nicht geklärt ist außerdem, inwieweit die Autoren ihre Verlage auf Auszahlung der jahrelang vereinnahmten Ausschüttungen in Anspruch nehmen. Rückstellungen werden die Verlage sicherlich nicht gebildet haben.

Durch die Entscheidung wird zudem erneut deutlich, dass die Verlage von Gesetzes wegen benachteiligt sind, indem ihnen keine eigene Rechtsposition zugebilligt wird. Dies sollte und muss der Gesetzgeber im Zuge der künftigen Reformen des Urheberrechts berücksichtigen.